Breitband & Mobilfunk
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Die Gemeinde Wattendorf beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Gemeinde Wattendorf in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt.
Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Wattendorf gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 24.02.2025 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.
Die Gemeinde Wattendorf hat im Zeitraum vom 23.01.2025 – 24.02.2025 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Die Gemeinde Wattendorf führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netztes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren (einstufig) gemäß Nr. 7 BayGibitR durch.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über folgenden Link durchgeführt:
www.staatsanzeiger-eservices.de
Alle Vergabedokumente sind ausschließlich dort herunterzuladen. Bieterfragen und Angebote sind elektronisch über diese Plattform einzureichen.
Mit dem Download der Adressliste von der Vergabeplattform erklären Sie sich mit den Regelungen der ebenfalls dort bereitgestellten Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.