Pass-/ Einwohnerwesen

Für die Ausstellung von deutschen Personaldokumenten wie Reisepässe und Personalausweise sowie für An-, Ab- und Ummeldungen sind in Bayern die Gemeinden zuständig. Sie handeln dabei im übertragenen Wirkungskreis. Seit 1. Januar 2021 sind die Gemeinden auch für die Ausstellung von eID-Karten zuständig. Diese können Personen erhalten, die entweder Unionsbürger sind oder die über die Staatsangehörigkeit eines Staates verfügen, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört.

Die Landratsämter haben in diesen pass-, ausweis-, eID-Karten- und melderechtlichen Angelegenheiten die Fachaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden; die Fachaufsicht über die kreisfreien Gemeinden obliegt hingegen der Regierung.

Landratsämter und Regierungen beraten die Gemeinden zum Pass-, Personalausweis-, eID-Karten- und Melderecht. Wird in diesen Bereichen eine Ordnungswidrigkeit begangen, obliegt der Kreisverwaltungsbehörde (dem Landratsamt) das Bußgeldverfahren. Kreisfreie Gemeinden erledigen derartige Bußgeldverfahren selbst.

Personalausweis unter 24 Jahre 22,80 €
Personalausweis ab 24 Jahre 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Reisepass unter 24 Jahre 37,50 €
Reisepass ab 24 Jahre 60,00 €
Kinderreisepass bis 12 Jahre 13,00 €
Verlängerung Kinderreisepass 6,00 €
erweiterte Meldebescheinigung 5,00 €
Bestätigung Fahrerlaubnis 5,10 €
Führungszeugnis 13,00 €

Ansprechpartner

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Nüßlein, Sophia
09207 981-10 09207 981-23 5 - EG
Kontakt
Zimmer: 5 - EG
Telefon: 09207 981-10
Fax: 09207 981-23
Anschrift
96187 Stadelhofen
Funktionen dieser Person
Mitarbeiterin: Pass-/ Einwohnerwesen

VG Steinfeld

AdresseVG Steinfeld
Steinfeld 86
96187   Stadelhofen