Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt
Redaktions-Richtlinien für das Mitteilungsblatt der VG Steinfeld
Seit Jahresbeginn erfreut sich unser Mitteilungsblatt wachsender Beliebtheit. Uns erreichen viel mehr Berichte und Ankündigungen als noch im Jahr 2024. Das freut uns sehr. Ein Grund dafür ist sicher, dass die Fotos nun in Farbe abgedruckt werden.
Leider erreichen uns seit einigen Wochen immer mehr sehr lange Artikel über Veranstaltungen von Vereinen und Institutionen, oft auch mit mehreren Fotos. Artikel, die zu viel Text enthalten, können wir leider nicht dauerhaft abdrucken, weil wir mit dem Wittich-Verlag pro Ausgabe 11,5 Seiten vereinbart haben, die durch die VG und ihre Vereine usw. befüllt werden können. Jede Seite mehr verursacht zusätzliche Kosten für die VG Steinfeld.
Wir haben deshalb unsere Redaktions-Richtlinen nochmals überarbeitet.
1. Texte und Bilder bitte an die Mail-Adresse mitteilungsblatt@steinfeld-oberfranken.de senden.
- mit Angabe Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten, v.a. Telefonnummer/Handynummer an für evtl. Rückfragen
- mit Angabe der gewünschten Kalenderwoche der Veröffentlichung
- ggf. weitere erläuternde Angaben
2. Worddokument für den Veröffentlichungstext verwenden
- Angabe des Names des Vereins/der Institution
- Länge des Veröffentlichungstextes max. eine halbe DinA4-Seite (in der Schriftart Arial und Schriftgröße 12)
- Im Fließtext, d.h. ohne aufwändige Formatierungen
Bei Veranstaltungsankündigungen können Sie selbstverständlich den Termin einmitten oder in Fettschrift schreiben.
- Keine Fotos in den Text einfügen!
3. Fotos für Ihre Veröffentlichungstexte
- Pro Artikel kann nur ein Foto veröffentlicht werden!
- Überlassung der Fotos als jpg-Datei (bitte nicht in den Wordtext einfügen!)
- Bildqualität sollte min. 140dpi, bestmöglichst zwischen 220 und 300 dpi sein.
- falls zum Beitrag ein Bild gehört, bitte die zugehörige Bildunterschrift und Bildrechte angeben.
- Persönlichkeitsrechte beachten, d.h. diejenigen die fotografiert und im Mitteilungsblatt mit Foto abgedruckt werden sollen, müssen dazu ihre Zustimmung geben, auch für die Veröffentlichung im Internet, weil das Mitteilungsblatt online gestellt wird!
4. Was können wir nicht veröffentlichen?
- Plakate
- Pdf-Dateien
- Zu viele Fotos
- Zu lange Texte
- Parteipolitische Texte
5. Redaktionsschluss
- Immer montags 9:00 Uhr für die Veröffentlichung am darauffolgenden Freitag.
Bei Wochen mit Feiertagen wird der Redaktionsschluss in der Regel auf den Freitag der Vorwoche vorverlegt.
6. Allgemeine Hinweise
- Es werden nur ortsansässige Vereine/Institutionen kostenlos veröffentlicht oder Vereine/Institutionen, deren Ortsname Bestandteil des Vereinsnamen (z.B. Soldatenkameradschaft Voitmannsdorf-Drosendorf) ist.
- Berichte werden nur einmal veröffentlicht. Eine Voranzeige ist möglich.
Wir werden auch weiterhin versuchen, alle überlassenen Artikel abzudrucken. Sie helfen uns dabei, wenn Sie die aufgeführten Regeln beachten.
Die redaktionelle Verantwortung und damit auch die Entscheidung ob und in welcher Form ein Artikel abgedruckt wird, hat die VG Steinfeld. Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise.
Steinfeld, 14.04.2025
Betz
Gemeinschaftsvorsitzender